Luftdichtheit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Gebäudes
Ein luftdichtes Haus hat viele Vorteile für den Bewohner: Der Komfort ist höher (Behaglichkeit durch hohe Luftqualität und Vermeidung von Zugluft), der Heizenergie-verbrauch ist kleiner und es werden Bauschäden vermieden. Für ein vernünftiges Lüftungskonzept ist ein dichtes Haus eine zwingende Voraussetzung. Bauschäden entstehen, wenn Luft aus Wohnräumen durch die Dämmung in kühlere Bereiche gelangt und die Feuchte dort kondensiert (Schimmelbildung). Der Luftdichtheitsgrad ist somit ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Wohngebäudes.
Luftdichtheitsmesung
Mit der Luftdichtheitsmesung steht ein standardisiertes Messmittel zur Verfügung, die Luftdichtheit eines Gebäudes quantitativ
zu erfassen. Es wird dabei ermittelt, wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einer bestimmten Druckdifferenz zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird. Um diesen Differenzdruck aufzubauen, wird in
eine offene Außentür (Eingangstür oder Balkontür) ein Rahmen eingesetzt, der mit einer Folie bespannt ist. In einer Öffnung der Folie befindet sich ein Ventilator. Die Drehzahl des Ventilators wird
so geregelt, dass sich ein definierter Druck zwischen Außen- und Innenraum einstellt. Um diesen Druck aufrechtzuerhalten muss der Ventilator, wie man sich leicht vorstellen kann, einen so hohen
Volumenstrom fördern, wie durch Leckstellen des Gebäudes entweicht. Um zu einer aussagekräftigen Kenngröße (n50) der Luftdichtheit zu kommen, wird der gemessene Volumenstrom durch das Volumen des
Gebäudes geteilt.
Während die Druckdifferenz aufgebaut ist (Unterdruck im Haus) können Leckstellen in der Gebäudehülle leicht gefunden werden. Schon mit der bloßen Hand lassen sich die Leckstellen ertasten. Es zieht sozusagen aus allen Ritzen. Weitere Hilfsmittel zum Orten der Leckstellen sind Rauchspender, Luftgeschwindigkeitsmesser und die Thermografie.
Die aufgebaute Druckdifferenz ist übrigens so klein, dass sie vom Menschen außer durch die Zugerscheinungen nicht fühlbar ist. Sie entspricht dem Druck einer 5 mm hohen Wassersäule.
Rechtslage
Häuser müssen heute mit einer luftundurchlässigen Schicht versehen werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung
vor. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen müssen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den
anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein, so schreibt es die EnEV2009 vor.
Es ist dem Bauherrn sehr zu empfehlen, einzuhaltende Grenzwerte vertraglich zu vereinbaren, da die in
der EnEV genannten Grenzwerte nur für bestimmte Fälle gelten.
Der Bauherr kann beim Ersteller des Hauses ggf. Nachbesserung fordern.
Empfehlung
Qualitätssicherung sollte im Bauwesen so selbstverständlich sein wie in der Industrie. In Bauverträgen sollte der Qualitätsnachweis "Luftdichtheitsmessung" von vornherein aufgenommen werden. Die Messung schützt den Bauherrn und den Bauunternehmer. Wir empfehlen zur frühen Erkennung von Schwachstellen in der luftdichten Ebene zwei Messungen durchzuführen.Die erste Messung sollte in jedem Fall vor dem Einbau der Innenverkleidungen durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt können Fehler noch ohne großen Aufwand korrigiert werden. Die Abschlußmessung ist für den EnEV- oder KfW-Nachweis relevant und sollte kurz vor dem Einzug durchgeführt werden. Es ist aber auch problemlos möglich die Abschlußmessung im bereits bezogenen Objekt durchzuführen.
Quelle: www.luftdicht.de